Finreon Funds
Qualifizierter Anleger
Die nachfolgend beschriebenen Anlagen stehen nur qualifizierten Investoren offen. Als qualifizierte Investoren im Sinne von Art. 10 Abs. 3 / 3bis KAG i.V. mit Art. 6 KKV gelten beaufsichtigte Finanzintermediäre, beaufsichtigte Versicherungseinrichtungen, öffentlich rechtliche Körperschaften und Vorsorgeeinrichtungen mit professioneller Tresorerie, Unternehmen mit professioneller Tresorerie, vermögende Privatpersonen und unter gewissen Voraussetzungen externe Vermögensverwalter, welche für ihre Kunden zeichnen. Mit der Anerkennung dieses Disclaimers bestätigen Sie, dass Sie ein qualifizierter Anleger im Sinne der vorangegangenen Definition sind sowie die rechtlichen Hinweise gelesen haben und diese akzeptieren.
Privater Anleger
Bitte bestätigen Sie, dass Sie die rechtlichen Hinweise gelesen haben und diese akzeptieren.